Studienberechtigungsprüfung
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Die Studienberechtigung ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden und muss an der künftigen Studienstelle (Universität, Kolleg), beantragt werden.
Diese stellt einen unbefristeten Zulassungsbescheid aus, wenn folgende Auflagen erfüllt werden:
  1. Mindestalter:

    • SBP für Universitäten: 20
    • SBP für Kollegs oder Pädagogische Hochschulen: 22 Jahre (unter Umständen 20)
  2. Studienbezogene Vorbildung: diese muss über das Pflichtschulniveau hinausgehen und kann beruflich (durch Ausbildung und/oder Praxis) oder auch außerberuflich (z.B. durch Kurse, Mitarbeit bei Organisationen) erworben worden sein. In der Praxis entscheidet die künftige Studienstelle, ob die einschlägige Vorbildung ausreichend ist. Falls nicht, kann diese unter Umständen nachgeholt werden (z.B. durch zusätzliche Prüfungen oder entsprechende Berufspraxis).
  3. Für die SBP für Universitätsstudien ist eine EWR-Staatsbürgerschaft (Staat des Europäischen Wirtschaftsraums) verlangt.

Beachten Sie auch die für eine erfolgreiche Studienberechtigung notwendigen persönlichen Voraussetzungen, wie z.B. Einstiegsniveau für die einzelnen Fachlehrgänge, entsprechende Zeit und Möglichkeit zu lernen, Lerntechnik und ähnliches mehr.

Falls Sie bestimmte Voraussetzungen noch nicht erfüllen, können Sie mit der Vorbereitung auf die SBP dennoch beginnen. Für das Ablegen von ordentlichen Prüfungen benötigen Sie jedoch den Zulassungsbescheid.
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