Die Prüfungen werden je nach Fach nur schriftlich, schriftlich und mündlich oder nur mündlich abgelegt. Für die Pflichtfächer gibt es einen vorgeschriebenen Prüfungsstoff, die Wahlfächer werden mit der Zulassungsstelle (z.B. Uni, Kolleg) vereinbart. In der Regel handelt es sich dabei um mehr oder weniger frei wählbareThemengebiete des künftigen Studiums.
Mindestens eine Prüfung muss an der künftigen Studienstelle abgelegt werden.
Besonderheit bei Fachhochschulen:
es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Studienberechtigung. In der Regel werden verwandte universitäre SBPs
anerkannt (daher muss auch der Antrag auf Zulassung an einer Universität erfolgen). Unter Umständen werden bei entsprechender
Vorbildung nicht alle fünf Prüfungen verlangt.
Nähere Infos, welche Fächer für die einzelnen Studienrichtungen vorgeschrieben sind, sowie über Prüfungsmodus und -stoff finden Sie in den Downloads zu den Studienrichtungen.
Anerkennung: Prüfungen von anderen SBPs, Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen für Berufstätige sowie ExternistInnenprüfungen werden, sofern Sie den geforderten Umfang abdecken, anerkannt. Meisterprüfung und Befähigungsprüfungen laut Gewerbeordnung können für das Wahlfach einer universitären SBP anerkannt werden.
Wiederholungen: jede Prüfung darf höchstens 2x wiederholt werden.