Die SBP kann für Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und auch Kollegs abgelegt werden. Auch für verschiedene andere Ausbildungen, die eine Reifeprüfung voraussetzen (wie z.B. PharmareferentInnenprüfung, Psychotherapeutisches Propädeutikum) ist eine Studienberechtigungsprüfung möglich.
Die SBP ist jedoch kein allgemeiner Ersatz einer Reifeprüfung. Sollten Sie an einer allgemein gültigen Reifeprüfung interessiert sein, die auch Ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern kann oder nicht sicher sein, welches Studium Sie anstreben, empfehlen wir einen gründlichen Vergleich mit der Berufsreifeprüfung und der ExternistInnenmatura.