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Berechtigungen |
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Vorbereitung (auf die Prüfungen) |
| Prüfung | |
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Soziales und Finanzielles |
Berechtigungen
Berechtigt die SBP für alle Studien?
Wie lange gilt meine Studienberechtigung?
Wie lange gilt eine abgelegte Einzelprüfung?
Gibt es außer den abgelegten Studienberechtigungsprüfungen noch
weitere Aufnahmevoraussetzungen?
Kann ich mit einer abgelegten Studienberechtigung auch auf ein
anderes Studium wechseln?
Zugangsvoraussetzungen
Was ist ein Zulassungsbescheid?
Wo erhalte ich den Zulassungsbescheid?
Wie lange gilt der Zulassungsbescheid?
Gibt es außer den abgelegten Studienberechtigungsprüfungen noch
weitere Aufnahmevoraussetzungen?
Kann ich einen Vorbereitungslehrgang an der VHS schon vor Erhalt
des Zulassungsbescheides beginnen?
Kann ich eine Studienberechtigung auch für eine Richtung ablegen,
für die ich über keine einschlägige Vorbildung verfüge?
Muss ich für das Ablegen einer Studienberechtigung einen verwandten
Beruf erlernt haben?
Kann ich mit der Studienberechtigung schon beginnen, wenn ich das
verlangte Alter noch nicht erreicht habe?
Wann brauche ich spätestens den Zulassungsbescheid?
Ich möchte mich bei einer Fachhochschule bewerben. Brauche ich
dafür eine Studienberechtigung?
Vorbereitung (auf die Prüfungen)
Wie lange dauert die Studienberechtigung?
Wie melde ich mich für Vorbereitungslehrgänge
an der Volkshochschule an?
Muss ich für die Ablegung von Studienberechtigungsprüfungen
Vorbereitungskurse besuchen?
Kann ich auch Vorbereitungskurse bei verschiedenen
Anbietern besuchen?
Ich bin nicht in
der Lage regelmäßig Vorbereitungskurse zu besuchen.
Gibt es auch flexiblere Möglichkeiten der Vorbereitung?
Welches Niveau braucht man für den Einstieg
in die Vorbereitungslehrgänge?
Wieviel kostet eine komplette Studienberechtigung?
Kann ich einen Vorbereitungslehrgang an der VHS schon vor Erhalt
des Zulassungsbescheides beginnen?
Prüfung
Wo erfahre ich die Prüfungsfächer für eine
bestimmte Studienberechtigung?
Meine angestrebte Studienrichtung scheint in der
Studienberechtigungsverordnung nicht auf.
Wie erfahre ich die Pflichtfächer?
Muss ich für die Ablegung von Studienberechtigungsprüfungen
Vorbereitungskurse besuchen?
Wo erfahre ich den Prüfungsstoff?
Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?
Welche Studienberechtigung ist als Voraussetzung für die
Pharmareferentenprüfung verlangt?
Ich möchte das psychotherapeutische Propädeutikum machen.
Welche Studienberechtigung soll/muss ich machen?
Welche Prüfungen können für die SBP angerechnet werden?
Ich habe die Reifeprüfung (an einem Tagesgymnasium) abgebrochen
und möchte nun, da ich sicher bin, was ich studieren will,
die Studienberechtigung ablegen. Was wird mir anerkannt?
Wo kann/muss ich die Prüfungen für die SBP ablegen?
Wahlfach
Wo erfahre ich welches Wahlfach ich nehmen kann?
Wie erfahre ich den Prüfungsstoff für das Wahlfach / die Wahlfächer?
Soziales und Finanzielles
Kann ich schon während der Studienberechtigung eine
Studienbeihilfe beantragen?
Gibt es Förderungen für die Studienberechtigung?
ANTWORTEN
Berechtigt die SBP für alle Studien?
Nein, die Studienberechtigungsprüfung berechtigt nur für die beantragte und bewilligte Richtung. Unter Umständen können auch verwandte Studien (wird über die so genannten 'Nebenberechtigungen' geregelt) belegt werden (siehe auch diese Frage).
Wie lange gilt meine Studienberechtigung?
Die Studienberechtigung gilt unbefristet. Komplikationen könnten unter Umständen durch einschneidende Änderungen von Studienrichtungen auftreten (z.B. wenn die beantragte Richtung nach etlichen Jahren in dieser Form gar nicht mehr existiert).
Wie lange gilt eine abgelegte Einzelprüfung?
Abgelegte Einzelprüfungen gelten unbefristet.
Gibt es außer den abgelegten Studienberechtigungsprüfungen noch weitere Aufnahmevoraussetzungen?
Für Universitätsstudien in der Regel nicht. Die bei manchen Studien verlangten Zusatzprüfungen (wie z.B. Biologie, Latein, Darstellende Geometrie) müssen KandidatInnen
der SBP nicht ablegen!
Sportwissenschaftliche Richtungen verlangen jedoch den Nachweis der körperlich-motorischen Eignung und künstlerische Studien eine künstlerische Aufnahmsprüfung vor der Zulassung.
Beim Studium Kunstgeschichte muss die visuelle Begabung zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden.
Kann ich mit einer abgelegten Studienberechtigung auch auf ein anderes Studium wechseln?
Die Studienberechtigung gilt für die beantragte Richtung und die in den Nebenberechtigungen enthaltenen verwandten Studienrichtungen. Manchmal ist die Berechtigung
sehr eng, manchmal sind viele verschiedene verwandte Studien möglich.
Der Umstieg auf andere Richtungen erfordert die neuerliche Beantragung eines Zulassungsbescheides. Gleiche oder höherwertige Prüfungen werden anerkannt. Nach der 1.Diplomprüfung muss die Vorbildung für eine andere Richtung nicht mehr nachgeholt werden. Nach Abschluss eines Studiums haben Sie generelle Studienberechtigung.
Wenn Sie nicht ganz sicher sind, welches Studium Sie anstreben, sollten die Nebenberechtigungen vorweg geklärt werden (z.B. in einem Beratungsgespräch) und überlegt werden, ob nicht die Berufsreifeprüfung, die eine allgemeine Studienberechtigung vermittelt, der besser geeignete Weg wäre.
Was ist ein Zulassungsbescheid?
Der Zulassungsbescheid ist die Voraussetzung, dass Sie offizielle Prüfungen zur Studienberechtigung ablegen können.
Er wird in der Regel von der künftigen
Studienstelle (Uni, Kolleg, Akademie) ausgestellt, wenn Sie die rechtlichen Voraussetzungen
erfüllen (Mindestalter, studienbezogene Vorbildung, bei universitärer SBP zusätzlich: Staatsbürgerschaft).
Wie lange gilt der Zulassungsbescheid?
Der Zulassungsbescheid gilt unbefristet.
Kann ich einen Vorbereitungslehrgang an der VHS schon vor Erhalt des Zulassungsbescheides beginnen?
Prinzipiell ist dies möglich, allerdings kann eine offizielle Prüfung nur mit gültigem Zulassungsbescheid abgelegt werden. Es ist daher unbedingt
empfehlenswert, vor dem Beginn von Lehrgängen zu klären, ob die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind, bzw. wie diese gegebenenfalls nachgeholt
werden können.
Kann ich eine Studienberechtigung auch für eine Richtung ablegen, für dieich über keine einschlägige Vorbildung verfüge?
Auf jeden Fall muss die studienbezogene Vorbildung nachgeholt werden, bevor Sie die offizielle Zulassung (Zulassungsbescheid) erhalten.
An den Universitäten
wird die fehlende Vorbildung oft durch das Ablegen von außerordentlichen Prüfungen aus dem angestrebten Studium nachgeholt. Jedenfalls sollte das Nachholen
der Vorbildung mit der jeweiligen Institution vorher abgeklärt werden, damit es nicht im Nachhinein unangenehme Überraschungen gibt
Muss ich für das Ablegen einer Studienberechtigung einen verwandten Beruf erlernt haben?
Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen jedoch eine studienbezogene Vorbildung (die über das Pflichtschulniveau hinausgeht) glaubhaft machen können.
Das kann (muss aber nicht) der erlernte Beruf sein; auch berufliche oder/und außerberufliche Praxis, Besuch von Lehrgängen und Ähnliches kann anerkannt werden.
Wird die Vorbildung als nicht ausreichend erachtet, gibt es in der Regel einen Weg die verlangte Vorbildung nachzuholen (z.B. durch außerordentliche
Prüfungen an der Universität).
Kann ich mit der Studienberechtigung schon beginnen, wenn ich das verlangte Alter noch nicht erreicht habe?
Der Beginn (Selbststudium und auch Besuch von Kursen) ist prinzipiell möglich, allerdings brauchen Sie spätestens vor der ersten Prüfunge einen
Zulassungsbescheid, den Sie nur bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen erhalten. In der Regel ist ein vorzeitiger Beginn nur sinnvoll, wenn die
Ausstellung des Bescheides absehbar ist.
Wann brauche ich spätestens den Zulassungsbescheid?
Vor dem Ablegen der ersten Studienberechtigungsprüfung
Ich möchte mich bei einer Fachhochschule bewerben. Brauche ich dafür eine Studienberechtigung?
Für Lehrgänge an Fachhochschulen wird zumeist eine verwandte universitäre Studienberechtigung verlangt (z.B. wirtschaftliche SBP für wirtschaftliche FHs).
Wenn Sie über entsprechende Vorbildung und Berufspraxis verfügen, werden von der FH unter Umständen nur einzelne Fachprüfungen verlangt (z.B. Deutsch, Englisch,
Mathematik).
In der Regel ist es jedenfalls empfehlenswert an einer Universität einen Zulassungsbescheid für ein verwandtes Studium zu beantragen,
damit Sie die verlangten Prüfungen als offizielle SBP-Prüfungen ablegen können und allgemein gültige Prüfungszeugnisse erhalten.
Wie lange dauert die Studienberechtigung?
Gesetzlich gibt es weder eine Mindest- noch eine Höchstdauer. Viele versuchen die verlangten fünf Prüfungen in einem Studienjahr zu absolvieren.
In kürzerer Zeit ist die SBP in der Regel nicht realistisch zu bewältigen.
In vielen Fällen (mangelnde Vorkenntnisse, wenig Lerntraining, große berufliche
und/oder private Belastungen) ist es sinnvoll, die Vorbereitung auf eineinhalb oder zwei Jahre aufzuteilen. Schließlich soll die Studienberechtigung ja
auch einen möglichst gut vorbereiteten Start für das künftige Studium ermöglichen.
Wie melde ich mich für Vorbereitungslehrgänge an der Volkshochschule an?
Die Anmeldung an unserer Volkshochschule erfolgt mit einem Anmeldeformular, das Sie hier downloaden können. Wir schicken Ihnen bei Bedarf das Formular
natürlich auch gerne zu. Wenn Sie mit Kontoeinzugsermächtigung zahlen, können Sie das Formular zurückschicken oder -faxen.
Zu den Öffnungszeiten der Kurskassa (1210 Wien, Angererstraße 14; Mo-Fr 9:00 - 12 :00 und 14:00 - 19:30; ausgenommen Ferien) können Sie auch bar oder mit Bankomatkarte einzahlen.
Falls Sie Anspruch auf Bildungsgutscheine der Arbeiterkammer haben, vergessen Sie nicht, diese
rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Arbeiterkammer anzufordern und zur Anmeldung mitzubringen.
Achtung: Eine Anmeldung für Vorbereitungskurse sollte
(in Ihrem eigenen Interesse) erst erfolgen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen, Berechtigungen und der geplante Ablauf geklärt sind!
Wir beraten Sie auch gerne persönlich: per E-Mail (2.bw (at) vhs21.ac.at), über Telefon (01 272 43 53) oder bei einem Gespräch in unserem Büro.
Muss ich für die Ablegung von Studienberechtigungsprüfungen Vorbereitungskurse besuchen?
Vorbereitungskurse sind nicht verpflichtend vorgeschrieben; die Vorbereitung für die einzelnen Prüfungen kann auch im Selbststudium erfolgen.
Die Prüfung muss in diesem Fall an derjenigen Institution, die den Zulassungsbescheid ausgestellt hat, erfolgen. Für die Pflichtfächer gelten
in jedem Fall die Regelungen der Studienberechtigungsverordnung, bei den Wahlfachprüfungen muss der Stoff mit dem/der PrüferIn vereinbart werden.
Wir empfehlen im Falle des Selbststudiums Kontakt mit dem/der PrüferIn aufzunehmen
Kann ich auch Vorbereitungskurse bei verschiedenen Anbietern besuchen?
Ja, das ist ohne weiters möglich. Sie müssen nur selbst Sorge tragen, dass es zu keinen zeitlichen Überschneidungen kommt.
Ich bin nicht in der Lage regelmäßig Vorbereitungskurse zu besuchen. Gibt es auch flexiblere Möglichkeiten der Vorbereitung?
Wir bieten für einige Fächer der Studienberechtigung (zur Zeit: Aufsatz, Biologie, Englisch, Mathematik) Open Distance Lehrgänge an, bei denen der
reduzierte 'face-to-face' Unterricht an Wochenenden stattfindet. Diese Kurse verwenden alle eine Lernplattform und daher ist ungestörter Internetzugang
erforderlich! Falls Sie Interesse an dieser Form des eLearnings haben, finden Sie nähere Information hier: e-learning
Welches Niveau braucht man für den Einstieg in die Vorbereitungslehrgänge?
Sie sollten jedenfalls die deutsche Sprache (schriftlich und mündlich) aktiv und passiv beherrschen. Wenn Sie in diesem Bereich Probleme haben, sollten
Sie diese vor Beginn von Studienberechtigungskursen beheben. Die anderen Fächer können je nach Studienberechtigung recht unterschiedlich sein.
Falls bei Ihrer SBP Englisch und/oder Mathematik dabei ist, finden Sie auf unserer Homepage einen Selbsteinstufungstest, mit dem Sie feststellen können,
ob die erforderlichen Grundlagen der Unterstufe noch beherrscht werden. Auch Physik und Chemie brauchen und verwenden Unterstufenmathematik!
Nähere Infos zum Einstiegsniveau finden Sie hier: Einstiegsniveau
Wenn Sie Lücken haben und diese nicht alleine schließen können/wollen, gibt es auch entsprechende Grundlagenkurse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
Oft liegen bei EinsteigerInnen bei der SBP die letzten Lernerfahrungen schon weiter zurück. In diesem Falle empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an dem Wochenend-Lernseminar, das jedes Semester stattfindet und für TeilnehmerInnen des 2.Bildungswegs kostenlos ist (€ 10,- für Lernunterlagen). Wir bieten bei Bedarf auch kostenlos einen Lerncoach für TeilnehmerInnen unserer Kurse an (Näheres unter: lerncoaching)
Wieviel kostet eine komplette Studienberechtigung?
Die Kosten sind ziemlich unterschiedlich, je nachdem welche Prüfungsfächer Sie ablegen müssen.
Wenn Sie für alle Prüfungen Vorbereitungslehrgänge besuchen, belaufen sich die gesamten Gebühren (Lehrgänge inklusive Prüfungsgebühren; exklusive
allfälliger Bücher und sonstiger Lernbehelfe) auf ca. 600,- bis ca. 1.000,- Euro.
Einen Überblick über unser Lehrgänge (Dauer, Zeiten, Ort und Kosten) finden Sie hier: sbp
Wo erfahre ich die Prüfungsfächer für eine bestimmte Studienberechtigung?
Jede Studienberechtigung besteht aus fünf Einzelprüfungen.
Eine Prüfung ist immer (Deutscher) "Aufsatz über ein allgemeines Thema" (schriftlich).
Weiters sind je nach angestrebter Richtung unterschiedliche Pflichtfächer vorgeschrieben (1 - max. 3); welche Pflichtfächer für Ihre Richtung vorgeschrieben
sind, ist in der Studienberechtigungsverordnung geregelt (nähere Infos z.B. über die Broschüre des Bildungsministeriums, unsere Homepage oder im Rahmen
eines Beratungsgespräches).
Der Rest (1 -3 Prüfungen) sind die so genannten Wahlfächer (siehe auch diese Frage bzgl. Wahlfach).
Wo erfahre ich den Prüfungsstoff?
Für das Fach "Aufsatz über ein allgemeines Thema" sowie für alle Pflichtfächer ist sowohl der Stoff als auch die Prüfungsart (schriftlich und/oder mündlich)
in der Studienberechtigungsverordnung festgehalten. Diese können Sie z.B. über Infoblätter unserer VHS oder von der Universität erhalten. Auch die ausführliche
Broschüre des Bildungsministeriums ("Studienberechtigung - Studieren ohne Matura") enthält diese Regelungen. Für die Wahlfächer gibt es keinen festgelegten
Prüfungsstoff und Prüfungsmodus. In der Regel ist die Wahlfachprüfung mündlich; der Stoff, Unterlagen, Schwerpunkte etc. sollten mit dem/der WahlfachprüferIn
geklärt werden. Besuchen Sie einen Vorbereitungskurs für eine Wahlfachprüfung an der Volkshochschule, dann erhalten Sie diese Infos im Kurs.
Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?
Jede Prüfung darf höchstens zwei Mal wiederholt werden.
Welche Prüfungen können für die SBP angerechnet werden?
Prinzipiell können folgende Prüfungen angerechnet werden: erfolgreich abgelegte Teile einer Reifeprüfung die an einer höheren Schule für Berufstätige
abgelegt wurden sowie erfolgreich abgelegte ExternistInnenprüfungen (darunter auch Beamtenaufstiegsprüfung und Berufsreifeprüfung) sofern diese nach Inhalt
und Umfang gleichwertig sind. Weiters können auch Sprachzertifikate, sofern sie dem bei der SBP verlangten Niveau entsprechen, anerkannt werden.
Ich habe die Reifeprüfung (an einem Tagesgymnasium) abgebrochen und möchte nun, da ich sicher bin, was ich studieren will, die Studienberechtigung ablegen.
Was wird mir anerkannt?
Nach Gesetz leider gar nichts! Anerkannt werden nur Teile einer Reifeprüfung, die an höheren Schulen für Berufstätige oder als ExternistIn abgelegt wurden.
Es wäre in Ihrem Fall gut zu prüfen, ob nicht das Nachholen der ExternistInnenmatura der sinnvollere Weg wäre.
Wo kann/muss ich die Prüfungen für die SBP ablegen?
Wenn Sie sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten, dann müssen Sie die Prüfung an derjenigen Institution ablegen, die den Zulassungsbescheid
ausgestellt hat. Besuchen Sie einen anerkannten Vorbereitungslehrgang, dann können Sie die Prüfung am Ende dieses Lehrgangs ablegen.
Mindestens eine Prüfung muss jedoch an der Bescheid ausstellenden Institution (Uni, Kolleg, Akademie) abgelegt werden.
Wo erfahre ich welches Wahlfach ich nehmen kann?
Je nach Studienberechtigung sind 1 - 3 Wahlfächer vorgeschrieben. Das Thema des Wahlfaches muss zum künftigen Studium Bezug haben und von der Bescheid
ausstellenden Institution (Uni, Akademie, Kolleg) bewilligt werden.
In der Praxis wird das teilweise unterschiedlich gehandhabt.
An der Uni Wien und TU Wien kann man die Wahlfächer in der Regel frei vorschlagen.
Viele wählen eine Einführungsvorlesung oder einen vorbereitenden Lehrgang an einer Volkshochschule.
Für Rechtswissenschaften muss man aus einer Liste von 13 Fächern 2 auswählen.
An Akademien und Kollegs wird das Wahlfach dort vereinbart.
An der Wirtschaftsuniversität Wien werden die Wahlfächer
Wirtschaftsgeografie und -geschichte geprüft.
Wie erfahre ich den Prüfungsstoff für das Wahlfach / die Wahlfächer?
Für die Wahlfächer gibt es keinen festgelegten Prüfungsstoff und Prüfungsmodus. In der Regel ist die Wahlfachprüfung mündlich; der Stoff, Unterlagen,
Schwerpunkte etc. sollten mit dem/der WahlfachprüferIn geklärt werden.
Besuchen Sie einen Vorbereitungskurs für eine Wahlfachprüfung an der Volkshochschule,
dann erhalten Sie diese Infos im Kurs.
Kann ich schon während der Studienberechtigung eine Studienbeihilfe beantragen?
Das ist prinzipiell möglich, allerdings nur für die universitäre und nicht für die schulische Studienberechtigung (z.B. für Kollegs)!
Es gelten ähnliche Bedingungen wie für Studierende. Innerhalb von ca. 14 Monaten muss mindestens die Hälfte der vorgeschriebenen Prüfungen
(also in der Regel 3) abgelegt werden!
Interessant ist für viele vor allem das Selbsterhalterstipendium.
Nähere Infos unter http://www.stipendium.at.
Gibt es Förderungen für die Studienberechtigung?
Es gibt Fördermöglichkeiten, die allerdings individuell und auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind. Wichtige
und gängige Förderungen in Wien sind z.B. das Bildungskonto des WAFF und der Bildungsgutschein der Arbeiterkammer.
Eine gute Abfragemöglichkeit für Förderungen findet man hier: http://www.kursfoerderung.at.
Für die universitäre Studienberechtigung gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Studienbeihilfe (Stipendium). Infos unter http://www.stipendium.at.