Berufsreifeprüfung
Bildungswege
Bildungswege


IMPRESSUM

2.Bildungsweg Startseite
Um die Berufsreifeprüfung machen zu dürfen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Berufsausbildung

Als Berufsausbildung gemäß dem BRP-Gesetz gilt:
  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes,   BGBl. Nr. 142/1969,
  • Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr.298/1990,
  • mindestens dreijährige mittlere Schule (z.B. Handelsschule),
  • erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule (HAK, HLW, HTL) + anschließend 3 Jahre Berufstätigkeit,
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ("Krankenpflege-Diplom"),
  • mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst,
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung,
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung,
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 + mind.
    3 Jahre Dienstverhältnis (nach 18. Lebensjahr) in höherer Verwendungsgruppe.

Bei einem aufrechten Ausbildungsverhältnis (Lehre, berufsbildende mittlere Schule, etc.) dürfen drei Teilprüfungen schon vor Abschluss der Berufsausbildung abgelegt werden.

2. Mindestalter

bei der letzten Prüfung: 19 Jahre.

eBeratung
Lernen
eLearning
Kontakt
Aktuelles
Kurssuche
Forum
KursleiterInnen
EU-Projekte
Links
VHS Floridsdorf
 Berechtigungen
 Voraussetzungen
 Lehrgänge
 Kursprogramm
 Prüfungen
 Ablauf
 Beratungen
 Einstiegsniveau
 Zusatzangebote
 Förderungen
 Anmeldung