Durch die Berufsreifeprüfung erhalten Sie die gleichen Berechtigungen wie bei einer Reifeprüfung einer höheren Schule (Matura), d.h.:
Bildungszugang
Allgemeiner Zugang zu allen höheren Ausbildungen, bei denen eine Reifeprüfung als Zulassungsvoraussetzung gilt:
- Kollegs
- Akademien
- Fachhochschulen
- Universitäten, auch Ausland (mehr Information)
B-Posten im öffentlichen Dienst
Laut Gesetz ist die Berufsreifeprüfung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für B-Posten im öffentlichen Dienst (gleichwertig mit einer Beamtenaufstiegsprüfung =
B-Matura).
Diese Regelung wird aber recht unterschiedlich gehandhabt:
Beim Bundesdienst gibt es keine Probleme, bei den Gemeinden ist die Anrechnung oft problematisch.
Die Gemeinde Wien bietet seit 2002 überhaupt einen eigenen Lehrgang für B-Posten an und rechnet externe Prüfungen nicht mehr an.
Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihren Vorgesetzten oder PersonalvertreterInnen erkundigen.