Berufsreifeprüfung
Bildungswege
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2.Bildungsweg Startseite
Durch die Berufsreifeprüfung erhalten Sie die gleichen Berechtigungen wie bei einer Reifeprüfung einer höheren Schule (Matura), d.h.:

Bildungszugang

Allgemeiner Zugang zu allen höheren Ausbildungen, bei denen eine Reifeprüfung als Zulassungsvoraussetzung gilt: 

  • Kollegs
  • Akademien
  • Fachhochschulen
  • Universitäten, auch Ausland (mehr Information)
B-Posten im öffentlichen Dienst
Laut Gesetz ist die Berufsreifeprüfung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für B-Posten im öffentlichen Dienst (gleichwertig mit einer Beamtenaufstiegsprüfung = B-Matura).

Diese Regelung wird aber recht unterschiedlich gehandhabt:
Beim Bundesdienst gibt es keine Probleme, bei den Gemeinden ist die Anrechnung oft problematisch.
Die Gemeinde Wien bietet seit 2002 überhaupt einen eigenen Lehrgang für B-Posten an und rechnet externe Prüfungen nicht mehr an.

Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihren Vorgesetzten oder PersonalvertreterInnen erkundigen.
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