Falls Sie noch eine Schule besuchen und einen Umstieg überlegen, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Gesetzlich vorgeschriebene Zulassungsbedingungen:
Sobald Sie die gesetzliche Schulpflicht (9 Schuljahre) erfüllt haben und einen positiven Abschluss der 8. Schulstufe vorweisen können, dürfen Sie als Externistin oder Externist die AHS-Matura machen.
Die 8. Schulstufe können Sie bei Bedarf als Hauptschulabschluss an der Volkshochschule Floridsdorf nachholen.
Für die Anerkennung (Nostrifizierung) ausländischer Zeugnisse der 8. Schulstufe ist in Wien das Referat für ExternistInnen des Stadtschulrates zuständig.